Selbstverpflichtung
Selbstverpflichtung
Da die Martha-Maria-Stiftung für das Gemeinwohl tätig ist, will sie die Öffentlichkeit informieren, welche Ziele angestrebt werden, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Wir, die Martha-Maria-Stiftung, verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in dem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Martha-Maria-Stiftung
Stadenstraße 60
90491 Nürnberg
Telefon: 0911 959-1029
Telefax: 0911 959-1023
E-Mail: stiftung@martha-maria.de
www.martha-maria.de
Die Martha-Maria-Stiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung privaten Rechts in der Verwaltung von Frau Diakonisse Barbara Vogel als Stiftungstreuhänderin.
Gründungsjahr: 2003
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die Martha-Maria-Stiftung unterstützt die Arbeit des Diakoniewerkes Martha-Maria, vor allem Gesundheitsprojekte, die kranken, älter werdenden und notleidenden Menschen zugute kommen. Außerdem pflegt sie eine lebendige Partnerschaft mit dem christlichen Landkrankenhaus Chicuque in Mosambik (Afrika).
Die Martha-Maria-Stiftung ist für Menschen da:
- Wir wollen Menschlichkeit im Alltag unserer Krankenhäuser, Seniorenzentren und sonstigen Einrichtungen unternehmen.
- Wir setzen uns ein für persönliche Zuwendung.
- Wir wollen mit Gottes Hilfe Glaube, Hoffnung und Liebe weitergeben.
- Wir übernehmen Verantwortung für konkrete Projekte.
- Wir stellen uns den wichtigen Aufgaben in unserer Gesellschaft.
- Wir engagieren uns für mehr Gerechtigkeit auf dieser Erde.
3. Angaben zum Freistellungsbescheid des Finanzamts
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke. Sie fördert außerdem folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Altenhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesens
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Aktueller Freistellungsbescheid
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Organ der Martha-Maria-Stiftung ist der Stiftungsrat. Die Stiftungsräte sind ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
PD Dr. Georgios Hatzichristodoulou, Pastor Markus Jung, Siegfried Kitzmann, Pastor Gottfried Liese, Dr. Tobias Mähner, Gundhild Palenga, Hans Pfähler, Diakonisse Sr. Doris Wöstenfeld sowie als Stiftungsratsvorsitzender der Direktor des Diakoniewerks Martha-Maria e.V., Pastor Dr. Hans-Martin Niethammer, und als stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats Oberin Roswitha Müller.
5. Tätigkeitsbericht
ausgewählte Aktivitäten und Projekte 2019
Spendeninformationen für Freunde und Förderer 2019
ausgewählte Aktivitäten und Projekte 2020
Spendeninformationen für Freunde und Förderer 2020
ausgewählte Aktivitäten und Projekte 2021
Spendeninformationen für Freunde und Förderer 2021
6. Personalstruktur
Die täglichen Geschäfte der Martha-Maria-Stiftung werden durch Mitarbeiterin Ute Schaffer in Vollzeit geführt. Der Stiftungsratsvorsitzende und die Stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende wirken dabei beratend und unterstützend. Mithilfe bei der Bedankung von Spenden wird durch Stefanie Dürr (Sekretariat Direktion) geleistet.
7. Mittelherkunft
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2017 Bilanz 2017
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2018 Bilanz 2018
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2019 Bilanz 2019
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2020 Bilanz 2020
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2021 Bilanz 2021
8. Mittelverwendung
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2017
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2018
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2019
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2020
Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2021
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Martha-Maria ist ein selbstständiges Diakoniewerk in der Evangelisch-methodistischen Kirche, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen gehört. Martha-Maria ist Mitglied im Diakonischen Werk.
10. Zuwendungen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen
50.000 Euro von der Cyliax Stiftung für das Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau - MS-Forschungsprojekt in 2017, 2019 und 2022.
Für das Projekt „Kunst am Vorplatz“ am Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau im Jahr 2010:
- Energieversorgung Halle (EVH) GmbH mit 20.000 Euro Sponsoring
- Firma Ipsen Pharma GmbH in Ettlingen mit 20.000 Euro Spende
Nachlass-Spende für die Martha-Maria-Stiftung in 2014 in Höhe von 24.500 Euro.
Weitere Nachlass-Spenden von jeweils 50.000 Euro in 2020 und 2022.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Einzelspender, deren Spenden 10 % der Jahreseinnahmen überschreiten.
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien und dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.